Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

ART. 1 ANWENDBARKEIT

1. Für die Rechtsbeziehung zwischen Glass Maquinaria Obra Pública, SL (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und dem Käufer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Besonderen Verkaufsbedingungen und die Nebenbedingungen jedes einzelnen Verkaufsgeschäfts.

2. Die Besonderen Verkaufsbedingungen bestehen aus den Anweisungen für die Rückgabe von Produkten, den Bedingungen für die vom Verkäufer angebotenen spezifischen Dienstleistungen (Schulung, Reparatur usw.), den Versandmethoden des Verkäufers usw. Die für jeden einzelnen Verkaufsvorgang spezifischen Nebenbedingungen bestehen aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, den Versanddaten und allen anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer.

3. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Besonderen Verkaufsbedingungen und die Nebenbedingungen werden verbindlich, sobald der Verkäufer die Bestellung des Käufers bestätigt, und im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet.

4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den Besonderen Verkaufsbedingungen gehen die Besonderen Bedingungen vor. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Besonderen Verkaufsbedingungen und den Nebenbedingungen haben die Nebenbedingungen Vorrang.

5. Für den Fall, dass der Verkäufer die vollständige oder teilweise Anwendung einer Bestimmung des Vertrags unterlässt oder verzögert, wird dies nicht als gegenwärtiger oder zukünftiger Verzicht auf eines der durch den Vertrag verliehenen Rechte ausgelegt.

6. Der Verkäufer informiert den Käufer über seine Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen über einen Link auf seiner Website, in seinen Nebenbedingungen und/oder über sein elektronisches Handelssystem oder per E-Mail, Fax oder auf andere Weise schriftlich.

7. Der Käufer darf vom Vertrag weder einseitig noch stillschweigend (z. B. durch sein bloßes Verhalten) abweichen. Der Vertrag schließt die Anwendung von allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Käufers aus. Der Käufer erkennt daher an, dass seine allgemeinen oder besonderen Bedingungen nicht auf den Vertrag Anwendung finden.

8. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen jederzeit durch eine Mitteilung auf seiner Website zu ändern. Diese Änderung ist ab dem Zeitpunkt verbindlich, an dem der Käufer eine Auftragsbestätigung des Verkäufers annimmt, die fünfzehn (15) oder mehr Kalendertage nach dem Datum der Änderung datiert ist.

9. Der Vertrag ersetzt alle Vereinbarungen, Verträge, Angebote und schriftlichen oder mündlichen Zusagen, die sich auf den im Vertrag beschriebenen Gegenstand beziehen und zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen wurden.

ART. 2 ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

1. Angebote sind kostenlos und unteilbar. Die angebotenen Preise gelten für dreißig Kalendertage, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Ein Kostenvoranschlag stellt einen bloßen Vorschlag des Verkäufers dar und verpflichtet ihn nicht, auch nicht nach Annahme durch den Käufer. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Verkäufers durch seine Auftragsbestätigung zustande.

2. Der Käufer muss Bestellungen über das E-Commerce-System des Verkäufers oder per E-Mail, Fax oder Telefon aufgeben und alle nachfolgenden auftragsbezogenen Mitteilungen über einen der gewünschten Kanäle tätigen, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

3. Der Verkäufer geht davon aus, dass die Angaben, Zeichnungen und sonstigen Angaben des Käufers richtig sind und der Angebotserstellung zugrunde gelegt werden können. Wenn der Käufer selbst eine Bestellung unter Angabe von Referenzen an den Verkäufer aufgibt, geht der Verkäufer davon aus, dass diese dem tatsächlich zu bestellenden Produkt entsprechen.

4. Obwohl alle Abbildungen, Maße, Kapazitäten, Gewichte und sonstigen Angaben zu den Maschinen und Teilen sowie Preislisten, Angebote im Katalog oder auf der Website des Verkäufers und Vorführmodelle mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt bzw. geprüft wurden, sind sie dennoch stellen nur eine Annäherung dar und haben lediglich informativen Charakter und werden daher unverbindlich angeboten.

ART. 3 OBJEKT

1. Der Gegenstand jedes einzelnen Verkaufsgeschäftes wird ausdrücklich im Vertrag beschrieben und umfasst die darin aufgeführten Ausrüstungen, Teile, Werkzeuge, Maschinen oder Dienstleistungen. Im Folgenden wird das Objekt als „Produkte“ bezeichnet.

2. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Auswahl der Produkte. Bei den Produkten kann es sich um Standardartikel handeln, die nicht speziell für die Bedürfnisse des Käufers hergestellt wurden, oder um Artikel, die der Verkäufer auf Wunsch des Käufers angepasst hat, um die vom Käufer beschriebenen Spezifikationen zu erfüllen. Der Verkäufer ist von jeglicher Haftung befreit, wenn die Produkte offensichtlich nicht den spezifischen Bedürfnissen des Käufers entsprechen und wenn sie den von letzterem beschriebenen Spezifikationen entsprechen.

ART. 4 PREIS

1. Der Preis der Produkte wird im Vertrag festgelegt (im Folgenden „Kaufpreis“). Der Kaufpreis enthält keine Mehrwertsteuer, Steuern, Abgaben oder Import- oder Exportgebühren. Sie umfassen auch nicht die Kosten für die Lieferung oder Abholung der Produkte, noch Kosten für Montage, Installation, Inbetriebnahme oder gegebenenfalls Inbetriebnahme (im Folgenden die „Kosten“). Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers und werden separat in Rechnung gestellt und enthalten keine Mehrwertsteuer, Steuern oder Abgaben, deren Betrag zu den Kosten hinzugerechnet wird.

ART. 5 ZAHLUNG

1. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Käufer eine Frist von dreißig Tagen ab dem Tag nach dem Rechnungsdatum des Verkäufers, das am 10., 20. und 30. eines jeden Monats liegt, um die zu zahlen Kaufpreis und Kosten; Die Zahlung erfolgt durch Überweisung an die auf der Rechnung angegebene Nummer unter Angabe der darin enthaltenen Angaben. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, vor Lieferung eine Anzahlung oder sogar vollständige Zahlung zu verlangen. Die Geltendmachung einer Reklamation gemäß Artikel 9.2 oder 9.3 entbindet den Käufer nicht von der fristgerechten Zahlung. Wenn der Käufer dies innerhalb von höchstens dreißig Tagen schriftlich verlangt, stellt der Verkäufer dem Käufer eine Kopie des Frachtbriefs zur Verfügung, der bei der Lieferung der Produkte ausgestellt wurde. Der Käufer erkennt an, dass, wenn der Frachtbrief nicht innerhalb von dreißig Tagen angefordert wird, der Verkäufer nicht verpflichtet ist, ihn bereitzustellen, und die Lieferung der Produkte als erfolgt gilt.

2. Die Zahlung des Kaufpreises und der Auslagen erfolgt erst mit Eingang beim Verkäufer.

3. Erklärt sich der Käufer schriftlich bereit, die Zahlung per Scheck oder Wechsel zu leisten, gilt die Ziehung des Briefes oder die Prolongation des Schecks erst an dem Tag als Zahlung, an dem der Verkäufer den Betrag vorbehaltlos erhält.

4. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises auszusetzen oder zu verzögern oder seine Belastung gegenüber dem Verkäufer zu kompensieren, auch nicht im Falle von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf (unabhängig von der Ursache), einschließlich der daraus resultierenden ein Gerichtsverfahren.

5. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der Schuld am Fälligkeitstag gemäß Art. 5.1 hat der Käufer ab dem auf das Fälligkeitsdatum folgenden Tag bis zur vollständigen Zahlung einen vorher festgelegten Zinssatz von 10 % pa auf den gesamten ausstehenden Betrag zu zahlen. Darüber hinaus muss der Käufer im selben Fall unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung eine Entschädigung in Höhe von 15 % des fälligen Restbetrags zahlen, wobei ein Mindestbetrag von 125 Euro gilt, selbst wenn eine Aussetzungsfrist gewährt wird, unbeschadet des Rechts des Verkäufers eine höhere Entschädigung zu verlangen.

6. Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Vermögensverhältnisse des Käufers erheblich beeinträchtigen können, oder nimmt ein Käufer seinen Wechsel nicht rechtzeitig an, werden alle offenen Beträge, auch die des Käufers, sofort fällig mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen schuldet, ohne dass es einer Aufforderung oder Vorladung bedarf. Im erstgenannten Fall hat der Verkäufer auch das Recht, den Vertrag nach eigenem Ermessen sofort und ohne Vorankündigung durch schriftliche Mitteilung auszusetzen oder sogar zu kündigen, wenn die finanziellen Verhältnisse des Käufers seine Erfüllung gefährden könnten. In einem solchen Fall ist der Käufer für jegliche Entschädigung verantwortlich und unterliegt dem Recht des Verkäufers auf Entschädigung.

7. Wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Bestellung verlangt, dass die Rechnung an einen Dritten übertragen wird, bleibt er die Haupt- und unteilbare Person, die für die Erfüllung aller Verpflichtungen verantwortlich ist, unabhängig davon, an wen die Rechnung gerichtet ist.

ART. 6 EIGENTUMS- UND GEFAHRENÜBERGANG

1. Der Käufer trägt die mit den Produkten verbundenen Risiken ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

2. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Produkten vor, bis die Zahlung des Kaufpreises und der Kosten abgeschlossen ist oder die Lieferung erfolgt ist, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Dementsprechend findet der Eigentumsübergang erst mit Lieferung oder vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Kosten statt, je nachdem, was später eintritt.

3. Bis er Eigentümer der Produkte wird, verpflichtet sich der Käufer:

3.1. Belassen Sie die Produkte in ihrem ursprünglichen Zustand und geben Sie ihnen keinen Bestimmungsort, der sie unverrückbar macht, oder mischen Sie sie nicht mit einem anderen Genre.

3.2. Halten Sie die Produkte in einem zufriedenstellenden Zustand und unternehmen Sie alles Mögliche, um sie gegen jede Form von teilweiser oder vollständiger Verschlechterung zu schützen, einschließlich – ohne dass diese Liste beschränkt ist – die durch Feuer, Wasser, Explosionsgefahr, Diebstahl usw. verursacht werden, und warten Sie sie vollständig bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Kosten zugunsten des Verkäufers für den vollen Preis versichert, und zwar in einer Weise, die der Verkäufer vernünftigerweise für zufriedenstellend hält.

4. Der Käufer ist berechtigt, Produkte, an denen das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In einem solchen Fall tritt der Käufer automatisch alle Forderungsrechte gegen seine Kunden aus dem Weiterverkauf von Produkten, die Eigentum des Verkäufers bleiben, für einen Betrag in Höhe des Kaufpreises dieser Produkte an den Verkäufer ab, bis sie Eigentum des Verkäufers werden.  Der Käufer ist ermächtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer seine Abnehmer von der Abtretung der Forderung zu unterrichten und ihnen alle Auskünfte zu erteilen, die sie zur Geltendmachung ihrer Rechte benötigen.

5. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer oder eines seiner verbundenen Unternehmen der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und dem Namen und dem Logo, unter denen sie vermarktet werden, bleibt, und stimmt zu, keine derartigen Rechte an ihnen zu beanspruchen.

ART. 7 LIEFERUNG

1. Die Lieferung an einen im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Käufer erfolgt EXW am Lager des Verkäufers (Incoterms 2010) und an einen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässigen Käufer FCA (Incoterms 2010), es sei denn,der Verkäufer und der Käufer haben eine schriftliche Vertrags-Vereinbarung getroffen. Wenn entgegen dem Vorstehenden schriftlich vereinbart wurde, dass die Produkte an den Käufer oder an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert werden, kann die Lieferung in Abwesenheit des Käufers erfolgen. In diesem Fall gilt gemäß Art. 5.1 der Lieferschein als Zustellnachweis.

2. Im Falle einer Beschädigung der Verpackung oder des Erhalts einer unzureichenden Anzahl von Paketen muss der Käufer dies zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte, sofern verfügbar, auf dem Frachtbrief vermerken. Sie müssen den Verkäufer schriftlich per E-Mail am selben Tag der Lieferung der Produkte und aller vom Verkäufer angeforderten erforderlichen Informationen informieren, um so viele Ansprüche wie möglich geltend zu machen.

3. Lieferzeiten sind nur Richtwerte und werden für den Käufer nicht als wesentlich erachtet. Der Lieferverzug oder die materielle Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sind kein Grund, vom Verkäufer Schadensersatz zu fordern oder den Käufer die Lieferung der Produkte abzulehnen.

4. Falls ausdrücklich eine Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt diese erst ab dem Zeitpunkt, an dem dem Verkäufer alle für die Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen.

5. Wenn der Vertrag eine ausdrückliche schriftliche Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung von Schadensersatz im Falle einer Lieferverzögerung enthält, wird dieser Schadensersatz nur verlangt, wenn der Käufer den Verkäufer per Einschreiben innerhalb der wesentlichen Frist von fünf Kalendertagen nach Ablauf benachrichtigt der Lieferfrist, die bei Nichteinhaltung durch Fristüberschreitung entstanden ist, unter Beifügung des Nachweises des entstandenen Schadens. Der Verkäufer ist jedoch nicht zum Ersatz der Verzögerung verpflichtet, wenn diese auf höherer Gewalt beruht oder vom Käufer zu vertreten ist. Im letzteren Fall haftet der Käufer für den erlittenen Schaden und die entstandenen Kosten. Gründe für höhere Gewalt, ohne dass diese Aufzählung einschränkend ist: behördliche Anordnung, Mobilmachung, Krieg, Epidemie, Aussperrung, Streik, Demonstration, Mängel, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Rohstoff- oder Arbeitskräftemangel, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Vandalismus, außergewöhnliche Wetterbedingungen und alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen und den normalen Betriebsablauf stören, ohne dass der Verkäufer die Unvorhersehbarkeit solcher Umstände nachweisen muss. In jedem Fall ist eine mögliche Entschädigung für verspätete Lieferung auf 0,5 % des Kaufpreises für jede volle Woche nach dem einundzwanzigsten Werktag nach dem Lieferdatum begrenzt, mit einem Höchstbetrag von 5 % des Kaufpreises.

6. Der Käufer kann die Lieferverzögerung des Verkäufers nicht dazu nutzen, den Vertrag zu kündigen.

7. Wenn eine Teillieferung bereits erfolgt ist und der Käufer die Annahme des Rests verweigert oder wenn der Käufer die Fortsetzung der Lieferung unmöglich macht, wird der Rechnungsbetrag der bereits gelieferten Produkte sofort fällig und der Käufer ist verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen, deren festgelegter Mindestbetrag 50 % des Kaufpreises des nicht erfüllten Teils des Vertrages zuzüglich der Kosten für den Transport oder die Rücksendung der Ware beträgt, wenn diese bereits versandt wurde, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, weiteren Schadensersatz zu verlangen.

ART. 8 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

1. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung des Kaufpreises oder der Kosten durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, alle von ihm gelieferten Artikel und Dokumente bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrags zuzüglich des Kaufpreises zurückzubehalten plus Zinsen und Spesen.

ART. 9 ZUSTAND DER PRODUKTE UND GEWÄHRLEISTUNG DES VERKÄUFERS

1. Wenn der Käufer der Ansicht ist, dass die neuen Produkte nicht der Bestellung entsprechen, muss er innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung eine schriftliche Beschwerde beim Verkäufer einreichen. Für den Fall, dass der Verkäufer die schriftliche Reklamation des Käufers nicht innerhalb der oben genannten Frist erhält, wird davon ausgegangen, dass er die Produkte angenommen hat.

2. Für maßgefertigte und generalüberholte Produkte haftet der Verkäufer nur für Mängel, die die wesentlichen Bestandteile der Produkte betreffen und vom Käufer drastische Reparaturen in einer Weise erfordern, dass der Käufer den Vertrag niemals unterzeichnet hätte, wenn er vom solchen Defekten gehört hätte.

3. Der Verkäufer muss den Käufer nicht entschädigen, wenn:

3.1 Der Käufer oder Dritte Reparaturen oder Änderungen an den Produktendurchgeführt oder dies versucht haben.

3.2 Die Mängel sind das Ergebnis von Missbrauch oder Missbrauch, zum Beispiel: Verwendung für andere Zwecke als die, die vernünftigerweise erwartet werden konnten; Überlast; unerfahrener Gebrauch und entgegen den Anweisungen für den korrekten Gebrauch; Montage, Wartung, Installation oder Verwendung, die nicht den technischen oder Sicherheitsnormen entsprechen, die für den Ort gelten, an dem die Produkte verwendet werden;

3.3 Die Schäden entstandensind durch normale Abnutzung, Fehler durch Unerfahrenheit oder Fahrlässigkeit des Käufers, Überlastung, unbefugte Eingriffe, zufällige Umstände und höhere Gewalt;

3.4 Die Mängel sind dem Verkäufer nicht schriftlich und unverzüglich (d. h. innerhalb der in den vorstehenden Artikeln genannten Fristen) gemäß den Besonderen Verkaufsbedingungen, insbesondere den Anweisungen für die Rückgabe von Produkten, gemeldet.

4. Falls dass die Produkte Konformitätsmängel, sichtbare Schäden oder Mängel gemäß dem Vorstehenden aufweisen und die Inspektion durch die Techniker des Verkäufers dies bestätigen, dass sie von solchen Mängeln betroffen sind, stimmt Konformitätsmängel oder sichtbare Schäden, die vom Käufer gemeldet werden, ausdrücklich zu. Der Verkäufer kann nach seinem Fachwissen und nach seiner Wahl zwischen Reparatur, Ersatz, Preisnachlass, Rücktritt vom Vertrag mit Rückerstattung des Kaufpreises und Rückgabe der Produkte wählen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen.

5. Das Eigentum an den zurückerstatteten oder ersetzten Produkten geht automatisch auf den Verkäufer über. Sämtliche Transport-, Zoll-, Auf- und Abbaukosten sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Vertreter des Verkäufers gehen zu Lasten des Käufers.

6. Alle stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

ART. 10 ANSPRÜCHE UND RÜCKSENDUNGEN VON PRODUKTEN

1. Alle Produktrückgaben und -ansprüche unterliegen den Produktrückgabeanweisungen auf der Website des Verkäufers und sind entsprechend auszulegen. Reklamationen wegen Transportschäden werden nur akzeptiert, wenn dieser Schadensvermerk in den Unterlagen des Spediteurs oder Transportunternehmens vermerkt ist. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt beim Transportunternehmen zu überprüfen und alle Anomalien der Ware aufzuschreiben sowohl in der Verpackung als auch im Produkt, dem Verkäufer Bilder zur Verfügung stellen, um die Reklamationen am selben Tag nach Erhalt zu bearbeiten.

ART. 11 HAFTUNG

1. Die folgenden Bestimmungen beschränken die gesamte Haftung des Verkäufers (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter und Unterauftragnehmer) gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen, Erklärungen oder Versprechen oder Handlungen oder unrechtmäßigen Unterlassungen , einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.

2. Unbeschadet der Schäden, die sich direkt aus der Verletzung der Verpflichtungen ergeben, die der Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich übernimmt, ist seine Haftung auf das nach geltendem Recht erforderliche Maß beschränkt.

3. Für den Fall, dass der Verkäufer gemäß Art. 11.2 haftet, umfasst seine Haftung niemals Schäden des Käufers für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Firmenwertverlust oder ähnliches, weder direkt noch indirekt Folge- oder Folgeschadensersatzansprüche (unabhängig von der Ursache), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.

4. Für den Fall, dass der Verkäufer gemäß Art. 11.2 haftet, ist der Höchstbetrag seiner Haftung immer ausdrücklich auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

5. Wenn der Käufer Beschwerden von Dritten wegen Schäden erhält, die durch einen Mangel an Produkten verursacht wurden, die er in irgendeiner Weise an Dritte geliefert hat, hat er in keinem Fall das Recht, einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

ART. 12 AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

1. Im Falle der Nichtzahlung oder unvollständigen Zahlung der Rechnung, die einem laufenden Einzelverkaufsgeschäft am in Art. 5.1 festgelegten Fälligkeitsdatum entspricht, hat der Verkäufer das Recht, den Abschluss eines neuen Einzelverkaufsgeschäfts oder der Erfüllung zu verweigern seiner Verpflichtungen aus laufenden Einzelverkaufsgeschäften mit dem Käufer. 

2. Unbeschadet der Bestimmungen von Art. 12.1 hat der Verkäufer das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die die finanzielle Situation des Käufers erheblich beeinträchtigen können . Wenn der Verkäufer die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzt, muss er den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

3. Wenn dem Verkäufer klar ist, dass der Käufer einen schwerwiegenden Verstoß begehen wird, bevor er seine vertraglichen Verpflichtungen erstmals erfüllt, hat er das Recht, die Auflösung des Vertrags zu erklären.

ART.  13 VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

1. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages für ungültig erklärt werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, alles zu tun, um die aufgehobene Bestimmung einvernehmlich durch eine andere gültige mit gleicher oder sehr ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung zu ersetzen.

2. Für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer wird der Verkäufer oder eines seiner verbundenen Unternehmen die vom Käufer bereitgestellten Informationen (im Folgenden „Daten“) in seiner Kundendatenbank gemäß den geltenden Datenschutz Rechtsvorschriften speichern. Wenn der Käufer die Daten einsehen und berichtigen möchte, muss er dies per Einschreiben an die Verkaufsabteilung des Verkäufers anfordern. Der Verkäufer wird keine Daten an Dritte weitergeben, die nicht mit dem Verkäufer verbunden sind.

3. Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten als Werktage: von Montag bis Freitag, beide einschließlich, außer wenn sie mit einem offiziellen Feiertag im Land des Verkäufers zusammenfallen.

4. Die einzigen authentischen Versionen der Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen sind die auf Spanisch. Für den Fall, dass der Verkäufer Versionen der Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen in anderen Sprachen bereitstellt, haben diese lediglich informativen Charakter und es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.

ART. 14 AUFTRAG

1. Der Verkäufer kann den Vertrag oder einen Teil davon auf eine andere Person, Firma oder Gesellschaft übertragen.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.

ART. 15 ANWENDBARES RECHT

1. In Bezug auf das, was nicht ausdrücklich in den Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen oder den Nebenbedingungen geregelt ist, akzeptieren die Parteien die Gesetzgebung des Landes, in dem der Verkäufer ansässig ist, dem dieser Vertrag unterliegt. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

ART. 16 GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT

1. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung des Vertrags werden ausschließlich der zuständigen gerichtlichen Instanz vorgelegt, die dem Wohnsitz des Verkäufers am nächsten liegt; jedes andere zuständige Gericht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Art. 16.1 gilt zugunsten des Verkäufers, und daher hat der Verkäufer das Recht, nach eigenem Ermessen auf die in diesem Artikel vorgesehene ausschließliche Zuständigkeit zu verzichten und gegen den Käufer an seinem Wohnsitz vorzugehen, oder durch jede andere zuständige Justizbehörde.

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